Begründung: Die Liegenschaft EZ *****, zu deren Gutsbestand insbesondere das Grundstück 1132/2 gehört, steht im bücherlichen Alleineigentum des Antragstellers. Die Liegenschaft weist nachstehende, im Revisionsrekursverfahren noch relevante bücherliche Belastung zu C-LNR 1a auf: Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges über Grundstück 1132/2 gemäß § 8 Kaufvertrag vom 23. Juli 1970, unter anderem (soweit hier entscheidungswesentlich) für das Grundstück 1130/3 (derselben KG). Der Antragste... mehr lesen...