Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 12.5.1983 bei einem von Johann K*** mit dem vom Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW verschuldeten Verkehrsunfall als Fahrgast dieses Fahrzeuges schwer verletzt. In der vorliegenden Klage forderte er ein Schmerzengeld von 1,6 Millionen und stellte ein Feststellungsbegehren betreffend die Haftung der beklagten Parteien für seine zukünftigen Unfallsfolgen. Die beklagten Parteien beantragten Kl... mehr lesen...