Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 5. März 1951 ist der jetzige Erstbeklagte rechtskräftig wegen Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach § 335 StG. zur Strafe von vier Monaten strengen Arrests verurteilt worden. Der Kläger ist der Halter dieses Kraftfahrzeuges gewesen und von den beim erwähnten Unfall beschädigten Personen, der Witwe des tödlich verunglückten Sozialversicherung wegen, Schadenersatzes in Anspruch genommen worden, wie dies die Vorinstanzen im... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1042 DABGB §1489 IEKHG §6 Abs2EKHG §17 Abs2EKHG §19 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Halter eines Kraftfahrzeuges Rückgriff gegen den am Unfall schuldtragenden Lenker bzw Mitfahrer nimmt, ist dies kein Schadenersatzanspruch, sondern ein dem § 1042 ABGB ähnlicher Anspruch, daher unterliegt er nicht der dreijährigen, sondern der allgemeinen 30 jährigen Verjährungszeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...