Norm
ABGB §896Rechtssatz
Wenn der Halter eines Kraftfahrzeuges Rückgriff gegen den am Unfall schuldtragenden Lenker bzw Mitfahrer nimmt, ist dies kein Schadenersatzanspruch, sondern ein dem § 1042 ABGB ähnlicher Anspruch, daher unterliegt er nicht der dreijährigen, sondern der allgemeinen 30 jährigen Verjährungszeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0017409Dokumentnummer
JJR_19550223_OGH0002_0020OB00075_5500000_001