Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein am 1. 8. 1968 in Bosnien geborener kroatischer Staatsbürger und lebt seit 1991 als Flüchtling in Österreich. Er wurde am 28. 3. 1993 bei einem vom Erstbeklagten allein verschuldeten Unfall, für den die zweitbeklagte Haftpflichtversicherung beschränkt auf die Deckungssumme des Haftpflichtversicherungsvertrages zu haften hat, schwer verletzt (Polytrauma mit inneren Verletzungen und zahlreichen Knochenbrüchen). Diese Haftung beider beklagten Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde am 28. 11. 1981 bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 172 in Tirol zwischen Kössen und Walchsee verletzt. Der Kläger war Insasse des vom Erstbeklagten gehaltenen und gelenkten PKW mit dem Kennzeichen T 05.039/82. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraffahrzeuges. Im vorliegenden Rechtsstreit machte der Kläger Schadenersatzansprüche aus diesem Verkeh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D8EKHG §13 Abs2
Rechtssatz: Der Grundgedanke der in den §§ 1325 ABGB und 13 Abs 2 EKHG normierten Bestimmungen über den Ersatz des verletzungsbedingten Einkommensentganges des Geschädigten geht nicht dahin, diesem die Beibehaltung seines Lebensstandards in einem Land, in dem er billiger leben kann, anpassend zu ermöglichen, sondern dahin, ihn einkommensmäßig so zu stellen, wie er ohne die ihm zugefügte Schädigung gestellt gewes... mehr lesen...
Die am 10. Dezember 1958 geborene Klägerin wurde am 7. März 1976 auf der S.-Bundesstraße im Gemeindegebiet als Mitfahrerin in dem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW schwerst verletzt, als das Fahrzeug gegen einem Baum stieß. Der Erstbeklagte wurde strafgerichtlich nach § 88 Abs. 1, 4 (§ 81 Z. 2) StGB verurteilt, weil er alkoholisiert und zu schnell gefahren war. Die Klägerin erlitt durch den Unfall neben weiteren Verletzung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D3EKHG §13 Abs2
Rechtssatz: Eine Rente nach § 1325 ABGB und § 13 Abs 2 EKHG kann ohne zeitliche Begrenzung zuerkannt werden, wenn der Geschädigte infolge der Unfallsverletzung auch nach Erreichung der Altersgrenze keine Pension erlangen kann. Entscheidungstexte 8 Ob 7/79 Entscheidungstext OGH 10.05.1979 8 Ob 7/79 Veröff: ZVR 1980/160 S 160 = SZ 52/77 ... mehr lesen...
Am 1. Dezember 1962 gegen 20 Uhr 15 wurde die damals 16jährige Klägerin als Fußgängerin auf der R.-Bundesstraße von einem entgegenkommenden PKW, dessen Lenker und Halter der Beklagte war, angefahren und schwer verletzt. Die aus diesem Anlaß gegen die Klägerin erstattete Strafanzeige wurde gemäß § 90 StPO. zurückgelegt. Gegen den Beklagten erging eine rechtskräftige Strafverfügung. Nach ihrem Inhalt hat der Beklagte durch Außerachtlassung der nötigen Vorsicht im Straßenverkehr die Kläg... mehr lesen...