Alle drei Beschwerdeführer standen als Bezirksinspektoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro. Alle drei Beschwerdeführer waren im Bereich der Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität eingesetzt. Mit Strafurteil des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 8. Juni 1998, GZ 15U 90/98h wurden die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, es am 9. Mai 1996 in Wien 9, Sicherheitsbüro, bei einem ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §95 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/09/0144
2001/09/0145
Rechtssatz: Bei einem strafrechtlich geahndeten Verhalten (hier: Unterlassung der Hilfeleistung iSd § 95 Abs. 1 StGB seitens Polizeibeamten für einen durc... mehr lesen...