I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. November 2004 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Kasachstan, gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 iVm § 37 und § 39 Fremdengesetz 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. Die Behörde erster Instanz habe in der mit dem Beschwerdeführer am 9. März 2004 aufgenommenen N... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §36 Abs2 Z1;FrG 1997 §37 Abs1;FrG 1997 §37 Abs2;MRK Art8 Abs2;StGB §92 Abs1;
Rechtssatz: Es besteht großes öffentliches Interesse an der Verhinderung von Gewalttaten gegen Kinder. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005180051.X01 Im RIS... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Vorarlberger Landesregierung (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin auf Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß §§ 10, 11a, 12, 13 und 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG) und auf Erstreckung der Verleihung auf ihre beiden minderjährigen Kinder gemäß §§ 17 und 18 StbG ab. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin, eine türkische Staatsangehörige, habe seit 31. Juli 1973 ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Österreich... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z2 idF 1998/I/124;StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;StbG 1985 §12 Z1 litb idF 1998/I/124;StGB §83 Abs1;StGB §92 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/01/0227 E 11. Oktober 2000 RS 2
Hier: Die zwei gerichtlich strafbaren Vergehen im Jahr 1992
(Vergehen der Körperverletzung nac... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §12 Abs1 litb idF 1998/I/124;StGB §83 Abs1;StGB §92 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass angesichts der beiden strafbaren Handlungen im Jahre 1992 (Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und Vergehen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs. 1 StGB) vor dem Hintergrund des mehr... mehr lesen...