1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Ukraine, wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 3. März 2020 wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs. 5 Z 2 StGB, wegen des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von achtzehn Monaten (davon zwölf Monate bedingt nachgesehen) rechtskräftig verurteilt. Den unbedingten Straftei... mehr lesen...