Norm: StGB §83 Abs2StGB §84 Abs2
Rechtssatz: Für die (wenigstens) leichte Verletzung in den Fällen des § 84 Abs 2 StGB genügt Mißhandlungsvorsatz und damit Fahrlässigkeit. Entscheidungstexte 11 Os 179/76 Entscheidungstext OGH 21.03.1977 11 Os 179/76 Veröff: SSt 48/20 13 Os 125/77 Entscheidungstext OGH 19.08.1977 13 Os 125/... mehr lesen...
Norm: StGB §83 Abs2StGB §84 Abs1StGB §90 Abs1
Rechtssatz: Sadistische oder masochistische Mißhandlungen verstoßen grundsätzlich gegen die guten Sitten, weshalb einer Einwilligung des Verletzten zu ihnen für die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens keine Bedeutung zukommt. Entscheidungstexte 12 Os 180/76 Entscheidungstext OGH 10.03.1977 12 Os 180/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83 Abs2
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des (Grundtatbestandes) Tatbestandes ist eine (zumindest bedingt vorsätzliche) körperliche Mißhandlung erforderlich, wodurch fahrlässig eine Verletzung oder Schädigung der Gesundheit hervorgerufen wird. Entscheidungstexte 11 Os 180/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1976 11 Os 180/75 Veröff: SSt 47/14 = EvBl 1977/32 S 78 = RZ 1976,... mehr lesen...
Norm: StGB §83 Abs2
Rechtssatz: Misshandlung ist jedes Einwirken physischer Kraft auf den Körper, die das körperliche Wohlbefinden des Betroffenen nicht ganz unerheblich beeinträchtigt. Misshandlungsvorsatz verlangt demnach keineswegs Verletzungsabsicht oder Beschädigungsabsicht, sondern nur den Vorsatz des Täters, der angegriffenen Person irgendein körperliches Übel - und seien es auch nur (erhebliche) körperliche Schmerzen - zuzufügen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §83 Abs2StGB §86
Rechtssatz: Auch eine in bloßer Mißhandlungsabsicht (§ 83 Abs 2 StGB) geführte Attacke, die den Tod eines Menschen zur Folge hat, ist nach § 86 StGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 11 Os 91/75 Entscheidungstext OGH 02.10.1975 11 Os 91/75 9 Os 209/77 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 9 Os 209/... mehr lesen...