Norm: StGB §80 A
Rechtssatz: Für die Frage des Kausalzusammenhanges zwischen der Handlung des Täters und dem eingetretenen Erfolg kann das Dazwischentreten eines fahrlässigen Verhaltens eines Dritten nur dann eine Rolle spielen, wenn dieses Verhalten nicht selbst erst durch die Handlung des Angeklagten ausgelöst worden ist und bereits für sich allein, also ohne Zutun des Täters geeignet war, den Erfolg herbeizuführen. Wer schuldhaft einen Verke... mehr lesen...
Norm: StGB §6 DStGB §80 A
Rechtssatz: Die Strafbarkeit setzt neben Kausalität und Verschulden auch einen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem verbotswidrigen Handeln und dem eingetretenen Erfolg voraus. Entscheidungstexte 5 Os 217/56 Entscheidungstext OGH 24.04.1956 5 Os 217/56 Veröff: EvBl 1956/243 S 441 = JBl 1957,49 = SSt 27/22 = RZ 1956,107 = ZVR 1957/11 S 18 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 CStGB §80 A
Rechtssatz: Nur eine schuldhaft vorsätzliche Handlung eines anderen unterbricht den Kausalzusammenhang. Entscheidungstexte 4 Os 552/37 Entscheidungstext OGH 22.06.1937 4 Os 552/37 Veröff: SSt 17/87 5 Os 203/56 Entscheidungstext OGH 23.04.1956 5 Os 203/56 Veröff: EvBl 1956/158 S 302 ... mehr lesen...
Norm: StGB §80 BStGB §88 A
Rechtssatz: Gefährdungshandlungen, die ein Fahrschüler begeht, sind diesem (nach dem § 335 StG § 431 StG) nur dann strafrechtlich zuzurechnen, wenn er durch den bereits genossenen Fahrunterricht ihre Gefährdungseignung einzusehen vermochte. Entscheidungstexte 4 Os 774/46 Entscheidungstext OGH 01.10.1936 4 Os 774/46 Veröff: SSt 16/82 ... mehr lesen...