Mit dem angefochtenen Bescheid stellte das Amt der Vorarlberger Landesregierung auf Antrag des Österreichischen Generalkonsulates in München namens der Vorarlberger Landesregierung fest, daß UM, geb. K, durch ihre Eheschließung am 12. Mai 1960 mit dem deutschen Staatsangehörigen EM die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 8 Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949, BGBl. Nr. 276/1949, nicht verloren habe. In der Begründung: dieses Bescheides wurde festgestellt, daß die 1938 ge... mehr lesen...
Index: Staatsbürgerschaft24/01 Strafgesetzbuch
Norm: StGB §8 Abs1StGB §9 Abs2
Rechtssatz: Der Verlust der Staatsbürgerschaft nach § 8 Abs 1 StbG 1949 tritt nicht ein, wenn die Ehegattin neben der österreichischen Staatsbürgerschaft bereits vor ihrer Verehelichung die Staatsbürgerschaft ihres Ehegatten besitzt oder wenn die Rechtsordnung des Staates, dem der Ehegatte angehört, den Erwerb der Staatsbürgerschaft durc... mehr lesen...