Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.Februar 1964 geborene türkische Staatsangehörige Ramazan A des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach § 210 StGB schuldig erkannt, weil er im Jahre 1981 - sohin im jugendlichen Alter - in Fritzens, Wenns und Innsbruck gewerbsmäßig gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen männlichen Geschlechts, nämlich mit den abgesondert verfolgten Ernst B, Paul E und Herbert D sowie mit einer unbekannten Zahl unbekannt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.März 1945 geborene Goldschmied und Kaufmann Josef A (zu 1 und 2) des Finanzvergehens des teils vollendeten, teils versuchten, teils gewerbsmäßig begangenen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a, 13 FinStrG. und (zu 3) der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt. Darnach hatte er in Kiefersfelden, Mittenwald und verschiedenen Orten Tirols (1.) in der Zeit von 1975... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil sprach das Landesgericht Feldkirch als Schöffengericht im zweiten Rechtsgang aus, daß der Angeklagte Günther A das Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und § 15 StGB., dessen er (im ersten Rechtsgang unter anderem) mit dem insoweit unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Urteil dieses Gerichtes vom 29.Juli 1980, GZ. 12 a Vr 1030/80-37, schuldig erkannt wo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Juli 1941 geborene beschäftigungslose Klaus Dieter A zu I des Urteilsspruches des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 und 15 StGB und zu II des Urteilsspruches des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 1, 224 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er I. gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Kaufmann Johann A und der kaufmännische Angestellte Franz Nikolaus B, beide Staatsangehörige der BRD., im zweiten Rechtsgang (neuerlich) des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten (gewerbsmäßigen) Hinterziehung von Eingangsabgaben, teilweise als Mitschuldige, nach den §§ 35 Abs. 2, 38 lit. a, 11 und 14 FinStrG. (in der Fassung vor der FinStrG-Novelle 1975) schuldig erkannt. Beide Angeklagten wurden zu (bedingt nachgese... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4. Februar 1937 geborene Angestellte Helmut A des Vergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels (im Urteilsspruch infolge eines offenbaren Schreibfehlers /vgl S 3 des Urteils/ unrichtig: 'und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben') nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG und seine am 11. Jänner 1949 geborene Ehegattin und Dienstgeberin Monika A, Inhaberin einer Tierhandlung, des Vergehens der fahrlässigen Abgabenhehlerei n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4. April 1924 geborene, zuletzt beschäftigungslose Adam A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, (Abs 2) und Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 6. November bis 8. November 1979 in Mailand, Florenz und Turin, in der Zeit vom 15. November bis 17. November 1979 in Mallorca und Barcelona sowie in der Zeit vom 11. Jänner bis 17. Jänner 1980 in verschiedenen Orten Frankreichs mit dem Vorsatz, si... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.November 1960 geborene Heinz A und der am 29.August 1957 geborene Herbert B, beide beschäftigungslos, neben dem Vergehen der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB. des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2, 130 und 15 StGB. schuldig erkannt, weil sie in der Zeit vom 20.Mai bis 28.Juni 1979 mit Bereicheru... mehr lesen...
Gründe: Schon mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Februar 1975, GZ. 6 a Vr 1949/73-90, waren u. a. die Landmaschinenimporteure Dipl.Ing. Wolf E, Ernst F, Dr. Heimo G und Franz H des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2 und 38 lit. a FinStrG. a. F. schuldig erkannt worden, weil sie - jeder für sich - in den Jahren 1969 bis 1972 als in Österreich tätige Gebietsvertreter der - -... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1.) der am 25. April 1932 geborene Prokurist Kurt A der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a und 13 FinStrG (Punkte A/I/ und II/ des Urteilssatzes) und der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (Punkt A/III/) und 2.) der am 3. September 1924 geborene Geschäftsführer Dr. Herbert B der Vergehen der fahrlässigen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden neben dem während dieses Rechtsmittelverfahrens verstorbenen Jan Dirk C auch die weiteren niederländischen Staatsangehörigen Albert A (im Urteil: D) und Antonius B des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG und des Finanzvergehens des Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und lit. b FinStrG, A als Beteiligter teils nach § 12 StGB und teils nach § 11 FinStrG, schuldg erkannt, begangen dadurch, daß als Mitglied einer Bande 1. Antonius ... mehr lesen...