Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 9. 2003 als Arbeiterin bei der M ***** GmbH & Co KG in F***** beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Schuhindustrie anwendbar, der eine ordnungsgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung zum Ende der zweiwöchigen Kündigungsfrist an einem Freitag vorsieht. Die Klägerin war vom 7. 1. 2004 bis 10. 6. 2004 im Mutterschutz, daran anschließend war ein Karenzurlaub bis 14. 4. 2006 vereinbart. ... mehr lesen...
Norm: StGB §68StPO §6 Abs3 B
Rechtssatz: Der Beginn einer Frist fällt (sowohl nach den materiellen und formellen Vorschriften des Strafrechts bzw Zivilrechts, vgl § 68 StGB, § 6 Abs 1 StPO; § 902 Abs 1 und 2 ABGB, § 125 Abs 1 ZPO) auf den dem fristauslösenden Ereignis nachfolgenden Tag. Ihr Ende wird im Gesetz jedoch unterschiedlich behandelt. Fristen des materiellen Rechts enden nach dem inhaltlich mit § 902 Abs 1 und 2 ABGB übereinstimmenden ... mehr lesen...
Gründe: Der am 6.Jänner 1947 geborene Wolfgang Alois S*** wurde mit rechtskräftigem Abwesenheitsurteil des Bezirksgerichtes Bezau vom 27. November 1989, GZ U 67/89-10, wegen des im
Spruch: näher beschriebenen Einmietbetruges zu einer (bisher noch nicht bezahlten) Geldstrafe verurteilt. Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil steht mit dem Gesetz nicht im Einklang. Denn angesichts dessen, daß die Verjährungsfrist für das in Rede stehende, mit nicht mehr als sech... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem Beschluß des Oberlandesgerichts Wien als Beschwerdegerichts vom 30.Mai 1984, AZ. 23 Bs 274/84, wurde Herbert N*** gemäß § 46 Abs 1 StGB. unter Bestimmung einer einjährigen Probezeit aus einer Freiheitsstrafe bedingt entlassen. Innerhalb der somit am 30.Mai 1985 endenden Probezeit (LSK. 1975/51) und auch binnen sechs Monaten darnach (siehe § 56 StGB.) erging keine Verfügung nach §§ 53 oder 55 StGB. Indes wurde mit dem Bes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 18. November 1974, GZ. 6 c Vr 742/69-388, wurden u.a. die Angestellte Leopoldine B, der Tankstellenwärter Peter B, der Kraftfahrer Norbert C, der Kraftfahrer Heinrich H, der Kraftfahrer Karl D, der Schausteller Arduino E, der Geschäftsführer Leo F und der Kfz-Mechaniker Erwin G des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1 lit. b, 38 lit. a und b FinStrG. (a.F.) sowie des damit in Ta... mehr lesen...
Norm: StGB §57 Abs2StGB §68
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist beginnt an dem der Beendigung der strafbaren Tätigkeit nachfolgenden Tag. Entscheidungstexte 12 Os 15/78 Entscheidungstext OGH 02.03.1978 12 Os 15/78 Veröff: SSt 49/21 = JBl 1978,547 = ÖJZ-LSK 1978/163 13 Os 43/82 Entscheidungstext OGH 15.04.1982 13 Os 43/82 Veröff: EvB... mehr lesen...
Norm: StGB §49StGB §68StPO §6 Abs1 B
Rechtssatz: Lauf der Probezeit: 1. Beginn, dh erster Tag ist der dem Rechtskrafteintritt folgende Tag; 2. Ende mit dem Ablauf des Tags, der dem dem ersten Tag des Fristenlaufs entsprechenden Monatstag vorangeht. Entscheidungstexte 9 Os 35/75 Entscheidungstext OGH 09.04.1975 9 Os 35/75 Veröff: ÖJZ-LSK 1975/51 ... mehr lesen...