Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Baden. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich (in der Folge: Disziplinarrat) vom 7. Oktober 1996 wurde er schuldig erkannt, dadurch gegen §45 der Richtlinien für die Berufsausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (in der Folge: RL-BA 1977) verstoßen zu haben, daß er es unterlass... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art7 Abs1 / GesetzEMRK Art7EMRK Art10DSt 1990 §1RL-BA 1977 §45RL-BA 1977 §46StGB §61
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch neuerliche Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen verbotener Werbung
nach Aufhebung des ersten Disziplinarerkenntnisses durch den
Verfassungsgerichtshof wegen unzulässiger Behördenzusammensetzung;
r... mehr lesen...