Norm: StGB §46
Rechtssatz: Auch bei sogenannten "Kapitalverbrechen" (hier: Mord unter Zubilligung verminderter Zurechnungsfähigkeit) darf bei günstiger Täterprognose die Aussetzung des letzten Strafdrittels nicht allein aus Sühnegesichtspunkten verneint werden. RS U OLG Hamm (D) 1972/05/23 5 Ws 12/72 Veröff: JZ 1972,634 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §46
Rechtssatz: Die schon bei Ausmessung der Strafe durch das Erstgericht erfolgte Berücksichtigung der Möglichkeit einer späteren bedingten Entlassung (Bemessung des Strafmaßes unter dem Gesichtspunkt, die Resozialisierung des Angeklagten trotz der durch die allfällige bedingte Entlassung verkürzte Strafzeit zu ermöglichen) ist rechtlich verfehlt. Entscheidungstexte 10 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §46
Rechtssatz: Die Art der einer Verurteilung zugrunde liegenden strafbaren Handlung schließt für sich allein eine bedingte Entlassung nicht aus. Entscheidungstexte 9 Os 339/61 Entscheidungstext OGH 16.11.1961 9 Os 339/61 Veröff: SSt 32/97 = EvBl 1962/224 S 248 = JBl 1962,278 = RZ 1962,20 10 Os 81/62 Entscheidungste... mehr lesen...