Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Christoph Herbert E***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er am 7. Dezember 2004 in E***** unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, das Verbrechen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 2... mehr lesen...
Norm: StGB §1 Abs1StGB §21StGB §45MRK Art7 Abs1
Rechtssatz: Sachverhalte, in denen während der vorläufigen Anhaltung nach § 429 Abs 4 StPO ein Behandlungserfolg erzielt wird, der die Gefährlichkeit in einem Maß reduziert erscheinen lässt, dass von einer Unterbringung im Maßnahmenvollzug Abstand genommen werden kann, führen keineswegs (bloß) zur bedingten Nachsicht der Unterbringung, sondern stehen vielmehr bereits der Unterbringungsanordnung al... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund eines Antrages der Staatsanwaltschaft gemäß dem § 429 Abs. 1 StPO wurde der am 10.April 1965 geborene Robert B*** mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20.Februar 1990, GZ 2 c Vr 5.517/86-147, gemäß dem § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Anordnung der Maßnahme lag zugrunde, daß der Betroffene unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geis... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §45StGB §47
Rechtssatz: Die Anordnung der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und die gleichzeitige bedingte Entlassung aus dieser Maßnahme sind ausgeschlossen, weil die spezielle Gefährlichkeit des Täters nicht für ein und denselben Zeitpunkt (urteilsmäßig) bejaht und (im Beschluß über die bedingte Entlassung) verneint werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §22StGB §43StGB §45
Rechtssatz: Zur Frage der Vereinbarkeit einer bedingten Strafnachsicht bezüglich der Freiheitsstrafe und der sofort zu vollziehenden Maßnahme nach § 22 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 48/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 13 Os 48/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS009... mehr lesen...