Gründe: Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Feldkirch vom 7. August 1992, GZ 16 Vr 299/92-38, wurde Ingomar Ernst E***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 1. März 1992 in Feldkirch unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden halluzinoseartigen subakuten Verwirrtheitszustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, eine mit einer ein Jahr üb... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §22StGB §23StGB §43. StGB §43aStGB §44StGB §46StGB §47StGB §54StPO §494aStVG §179 Abs2
Rechtssatz: Selbst wenn § 494a Abs 1 StPO nicht den ausdrücklichen Hinweis auf die bedingte Entlassung aus einer Anstalt nach den §§ 21 bis 23 StGB enthält, ergibt Sinn und Zweck dieser Bestimmung, nämlich den "Ratenvollzug" durch eine Gesamtregelung aller in Betracht kommenden Sanktionen in den häufigen Fällen weitgehend zu beseitigen, in ... mehr lesen...
Gründe: Der am 6.Juli 1969 geborene beschäftigungslose Fleischhauergeselle Michael P*** wurde des Verbrechens des versuchten Mordes als Anstifter nach §§ 12, 15, 75 StGB. (1), des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB. (2) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB. (3) schuldig erkannt. Nach dem Wahrspruch der Geschwornen hat er in der Nacht zum 13. Jänner 1988 in Senftenberg vorsätzlich getrachtet 1. Martina M*** dadurch zu... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §44
Rechtssatz: Die außerordentliche Strafmilderung nach § 41 StGB soll angesichts der realistischen, wirklichkeitsangepaßten Strafdrohungen des Strafgesetzbuchs nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Entscheidungstexte 13 Os 68/88 Entscheidungstext OGH 04.08.1988 13 Os 68/88 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 BStGB §43StGB §44StGB §53 Abs2
Rechtssatz: Unter "bedingter Strafnachsicht" ist die bedingte Nachsicht einer urteilsmäßig ausgesprochenen Strafe (Hauptstrafe oder Nebenstrafe) zu verstehen, nicht aber eine echte bedingte Verurteilung (§ 13 JGG); daher § 53 Abs 2 StGB bei echter bedingter Verurteilung nicht anwendbar. Entscheidungstexte 10 Os 156/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §44
Rechtssatz: Das Gericht hat zunächst über die Strafe (Hauptstrafe) abzusprechen. Erst nach Entscheidung über die Hauptstrafen und Nebenstrafen ist zu prüfen, ob eine Maßnahme nach dem BedVG (nunmehr gemäß § 43 StGB) in Betracht komme. Entscheidungstexte 9 Os 35/72 Entscheidungstext OGH 12.12.1972 9 Os 35/72 E... mehr lesen...