Gründe: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Bregenz vom 24. Oktober 2008, GZ 6 U 233/08m-15, wurde das gegen Bernhard M***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB geführte Strafverfahren gemäß § 191 Abs 1 und 2 StPO (wegen Geringfügigkeit) eingestellt. Begründend ging das Bezirksgericht Bregenz dabei ua von folgendem Sachverhalt, der sich im Zuge eines Beziehungsstreits ereignet habe, aus: „Nachdem sie (das Opfer Vanessa F*****) sein Zimmer nicht verließ, sta... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Kartellgerichts vom 21. 3. 2006, 29 Kt 80/05-30 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 10. 4. 2006, 29 Kt 80/05-33, wurde der Antragsgegnerin gemäß § 11a Abs 3 WettbG 2005 (§ 11 Abs 5 WettbG 2002) aufgetragen, binnen 14 Tagen den dem Beschluss angeschlossenen Fragebogen der Bundeswettbewerbsbehörde, mit Ausnahme der Fragen 4, 8 und 9, zu beantworten und der Bundeswettbewerbsbehörde zu übermitteln, und zwar mit der Maßgabe, dass generell die Nennung von... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch eines anderen Angeklagten enthaltenden - Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 10. Oktober 2005, GZ 20 Hv 65/05b-12, wurde Roland W***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 15 Euro, im Nichteinbringungsfall zu 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Nach dem Inhalt des S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 22.7.1998, 15 U 389/97 a-18, wurden Horst Othmar W***** und Herbert F***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4 1. Fall StGB schuldig erkannt und zu Geldstrafen von je 60 Tagessätzen, im Uneinbringlichkeitsfalle zu je 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes ist bei Horst Othmar W***** mit ATS 600,-- und bei Herbert F***** mit ATS 400,-- f... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.April 1927 geborene Isidor Z***** wurde der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (A 1 und A 2 des Urteilssatzes) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (B) schuldig erkannt. Demnach hat er in der Zeit von September 1989 bis Sommer 1991 im (Zuständigkeits-)Bereich des Zollamtes Wien (A) gewerbsmäßig Zigaretten, hinsichtlich welcher in einem strafbestimmenden Wert von 337.671 S ein Schmugg... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des von der Staatsanwaltschaft Wien beim Strafbezirksgericht Wien zum AZ 3 U 1868/85 gestellten Bestrafungsantrages (ON 1) wurden Florian N*** und Jacek P*** mit Strafverfügungen jeweils vom 6.August 1985 des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie einander am 23.April 1985 in Wien-Hietzing durch gegenseitiges Versetzen von Schlägen in das Gesicht am Körper (leicht) verletzten (ON 2 und 3). Während die Strafverfügung gegen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Juli 1962 geborene, sohin zu den nachstehend angeführten Tatzeiten noch jugendliche Stahlbauschlossergeselle Christian A der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB. und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. schuldig erkannt, weil er 1. am 28.April 1979 bei Zwerndorf auf der Bundesstraße Nr. 49 als Lenker eines Personenkraftwagens (der Marke 'BMW 2002') infolge unachtsamen Befahrens einer Kurve mit der Kurv... mehr lesen...
Gründe: Am 12.August 1977 langte bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Strafanzeige der Irma B gegen den am 12.November 1918 geborenen Dr. Gustav A wegen des Verdachts des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 StGB ein, der die Behauptung zugrundelag, der Verdächtige habe am 12.Juli 1977 in Innsbruck im Zuge einer Auseinandersetzung einen schweren Schlüsselbund gezielt gegen die nur etwa 2 m entfernte Dr. Anneliese C geworfen, infolge deren instinktiver Ausweichbewegung mit d... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Abs2StPO §191 Abs1 BStPO §191 Abs2 BStPO §451 Abs2
Rechtssatz: Die Prozessökonomie spielt bei der Regelung des § 42 StGB eine entscheidende Rolle. Entscheidungstexte 13 Os 16/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 13 Os 16/80 Veröff: EvBl 1980/135 S 409 = SSt 51/8 = JBl 1981,45 = RZ 1980/41 S 177 14 Os 76/87 ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II1bMRK Art6 Abs2 IIIStGB §42 Abs2
Rechtssatz: Beendigung des Verfahrens nach § 42 StGB stellt den Verdächtigen nicht schlechter als nach § 90 Abs 1 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 16/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 13 Os 16/80 Veröff: EvBl 1980/135 S 409 = JBl 1981,45 = SSt 51/8 = RZ 1980/41 S 177 Europ... mehr lesen...