Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.September 1950 geborene Ernst R*** zu A/ des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG sowie zu D/ und H/ (die Bezeichnung der Schuldspruchfakten folgt der auch andere Angeklagte betreffenden Anklageschrift) des Vergehens nach dem § 24 Abs. 1 lit a und lit b DevG, teilweise als Beteiligter nach dem § 12, dritter Fall, StGB, schuldig erkannt. Demnach hat er in den Jahren 1978 bis ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Otto A der Vergehen nach dem § 24 Abs. 1 lit. b DevG sowie nach dem § 36 Abs. 1 lit. a WaffG schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 StGB nach dem § 24 Abs. 1 DevG zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie gemäß dem § 29 Abs. 1 und Abs. 2 DevG zu einer Verfallsersatz-Geldstrafe in der Höhe von 180.000 S (im Nichteinbringlichkeitsfall ein Monat Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt. Rechtliche Beurteilung Gemä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. der am 27.Jänner 1963 geborene Werner A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und Z 2 StGB (Punkt A I des Urteilssatzes), des Vergehens der Unterschlagung nach dem § 134 Abs 1 und Abs 3, erster Fall, StGB (Punkt B des Urteilssatzes), des Vergehens des Betruges nach dem § 146 StGB (Punkt C des Urteilssatzes), des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrze... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rafet A des Verbrechens (wider die Volksgesundheit) nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG. und (richtig: in der Erscheinungsform des Versuchs gemäß) § 15 StGB (Punkt 1. des Urteilssatzes) sowie des Finanzvergehens des (zu ergänzen: versuchten) Schmuggels nach § 11 (offenbar gemeint und richtig: 13), 35 Abs. 1 und - im
Spruch: allerdings an anderer Stelle angeführt - 38 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt 2.) schuldig erkannt und unter anderem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.April 1961 geborene (damals) beschäftigungslose Walter A und der am 4.Juni 1961 geborene Bodenleger- und Tapeziererlehrling Berndt B des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG. sowie des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 2 (dritter und vierter Fall) SGG., Walter A auch nach § 16 Abs. 1 Z. 1 SGG. und überdies des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG. schuldig erkannt. Nach den angeführten Bestimmungen des Suchtgiftgesetzes wird den Ange... mehr lesen...