Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. August 1919 geborene Bauingenieur Karl Borromäus Ernst Maria A der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 1 und Abs 2, 224 StGB. (Punkt I. und II. des Urteilssatzes), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB. (Punkt IV. des Urteilssatzes), der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach § 228 Abs 1 und Abs 2 StGB. (Punkt III. A und III. B des Urteilssatzes), der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 A... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3StGB §315
Rechtssatz: Bei einer durch Täuschung bewirkten Anstellung zu einem öffentlichen Amt, für die beim Anstellungswerber eine Voraussetzung nicht gegeben ist (hier: vollendetes Universitätsstudium), kann dann nicht von einer durch (höheren) Gehaltsbezug entstandenen tätergewollten Vermögensschädigung gesprochen werden, wenn der Täter von vornherein gewillt ist, eine entsprechende Gegenleistung zu erbringen. Es kommt jedo... mehr lesen...
Norm: StGB §315
Rechtssatz: § 315 StGB schützt nicht das Vermögen (des Staates), sondern den öffentlichen Dienst, der von fachlich oder charakterlich ungeeigneten Organwaltern verschont bleiben soll. Entscheidungstexte 9 Os 112/80 Entscheidungstext OGH 24.11.1981 9 Os 112/80 Veröff: SSt 52/60 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A1StGB §315
Rechtssatz: Das Nichtbestehen einer eigenen Strafbestimmung für das Erschleichen einer privaten Anstellung schließt nicht die Ahndung eines solchen Verhaltens als sogenannter Anstellungsbetrug, also als Vermögensdelikt aus. Voraussetzung einer derartigen Tat als Betrug ist objektiv (unter anderem), daß der Täter durch seine Täuschungshandlung den Getäuschten zu einem Verhalten verleitet hat, das diesen (oder einen Dr... mehr lesen...