Norm
StGB §146 A1Rechtssatz
Das Nichtbestehen einer eigenen Strafbestimmung für das Erschleichen einer privaten Anstellung schließt nicht die Ahndung eines solchen Verhaltens als sogenannter Anstellungsbetrug, also als Vermögensdelikt aus. Voraussetzung einer derartigen Tat als Betrug ist objektiv (unter anderem), daß der Täter durch seine Täuschungshandlung den Getäuschten zu einem Verhalten verleitet hat, das diesen (oder einen Dritten) am Vermögen schädigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094023Dokumentnummer
JJR_19760408_OGH0002_0090OS00132_7500000_002