Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 61-jährige, nunmehr pensionierte Vollstreckungsbeamte Rupert S*** (zu I/1) des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach § 228 Abs. 1 StGB und (zu I/2) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungstäter nach §§ 12 (zweiter Fall), 302 Abs. 1 StGB sowie der 38-jährige Vertragsbedienstete Wolfgang G*** (zu II/) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem In... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Nicht jede von einem öffentlichen Beamten ausgestellte oder bestätigte Urkunde fällt nach neuerer Rechtsprechung unter den Begriff der "besonders geschützten öffentlichen Urkunde" des § 224 StGB. Die nunmehr gefestigte Judikatur läßt diesen verstärkten Strafrechtsschutz nur solchen, von einem öffentlichen Organ oder einem öffentlichen Notar innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse ausgestellten oder bestätigten Urkunden zukomm... mehr lesen...
Gründe: Der am 15. April 1945 geborene Angeklagte Helmut A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens der falschen Beglaubigung im Amt nach Par 311 (zweiter Deliktsfall) StGB. schuldig erkannt, weil er am 27. Dezember 1982 in Klagenfurt als Leiter der Quästur der dortigen Universität für Bildungswissenschaften durch Anbringen eines Amtssiegels und Beisetzung einer fiktiven Unterschrift auf einem Vordruck des Wiener Spar- und Kreditinstituts, reg. Gen. m.b.H., 'an einer Sache e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.November 1937 geborene Finanzbeamte (Rat) Mag. Geza A des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt als Anstifter nach §§ 12, 311 StGB. (A) und des Vergehens der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach § 251 Abs 1 lit a FinStrG. (B) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in seiner Funktion als Vorstand des Finanzamts Waidhofen a.d. Thaya A. am 13.Juli 1977 den Betriebsprüfer dieses Finanzamts, Oberrevident Franz B, die Wei... mehr lesen...