Norm: StGB §306StGB §307b
Rechtssatz: Der Vorteil muss sich auf die künftige Tätigkeit als Amtsträger beziehen. Entscheidungstexte 14 Os 47/20y Entscheidungstext OGH 15.12.2020 14 Os 47/20y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133424 Im RIS seit 15.02.2021 Zu... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z4bStGB §304StGB §305StGB §306StGB §307StGB §307aStGB §307b
Rechtssatz: Mitglieder des Europäischen Parlaments sind auch "Gemeinschaftsbeamte" im Sinn des § 74 Abs 1 Z 4b StGB. Diese Begriffsbestimmung spielt aber für die Einordnung als Tatsubjekt der §§ 304 bis 307b StGB mangels Erwähnung in diesen Strafvorschriften keine Rolle mehr. Die Beibehaltung des - durch das StRÄG 2008 um die Definition des Europäischen Abgeordneten... mehr lesen...