RS OGH 2020/12/15 14Os47/20y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2020
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Norm

StGB §306
StGB §307b

Rechtssatz

Der Vorteil muss sich auf die künftige Tätigkeit als Amtsträger beziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133424

Im RIS seit

15.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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