Entscheidungen zu § 307 Abs. 2 StGB

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TE UVS Steiermark 2002/10/25 403.5-1/2002

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde R W die Berechtigung, an Fahrschulen praktischen Unterricht für die Gruppe B zu erteilen (Bescheid des Landeshauptmannes für das Burgenland vom 24. Mai 1988) sowie zur Erteilung von praktischem Unterricht für die Gruppe C (Bescheid des Landeshauptmannes für das Burgenland vom 28.5.1991) widerrufen. Diese Maßnahme wird damit begründet, dass die Vertrauenswürdigkeit des Berufungswerbers nicht mehr gegeben erscheint. Dabei wird auf den "offensichtlich geri... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.10.2002

RS UVS Steiermark 2002/10/25 403.5-1/2002

Rechtssatz: Auch wenn das Gericht von der Verfolgung des Vergehens nach § 307 Abs 2 StGB (Bestechung eines Beamten durch einen Fahrlehrer) absieht, weil die Geldbuße im Diversionsverfahren bezahlt wird, ist die Tat im Verfahren zur Entziehung der Fahrlehrerberechtigung nach § 117 Abs 1 KFG bei der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit heranzuziehen. So setzt die Beurteilung der die Vertrauenswürdigkeit bestimmenden Handlungen nicht voraus, dass diese Handlungen zu einer gerichtliche Verurteilun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.10.2002

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