Norm: StGB §74 Abs1 Z4bStGB §304StGB §305StGB §306StGB §307StGB §307aStGB §307b
Rechtssatz: Mitglieder des Europäischen Parlaments sind auch "Gemeinschaftsbeamte" im Sinn des § 74 Abs 1 Z 4b StGB. Diese Begriffsbestimmung spielt aber für die Einordnung als Tatsubjekt der §§ 304 bis 307b StGB mangels Erwähnung in diesen Strafvorschriften keine Rolle mehr. Die Beibehaltung des - durch das StRÄG 2008 um die Definition des Europäischen Abgeordneten... mehr lesen...
Gründe: A. Mit den (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteilen (a) vom 6.August 1987 und (b) vom 18. August 1987 wurden Rudolf H***, Stefanie B*** und Richard L*** des - vom Erstgenannten zum Teil als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB sowie von beiden Letztgenannten als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB - begangenen Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben in Wien und Vösendorf (b) Rudolf H... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der im elterlichen Verkaufsgeschäft mitarbeitende israelische Staatsangehörige Abniri B, geboren am 10.November 1965, des Verbrechens des versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach den §§ 15, 12, 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 21.Juni 1984 in Wien den wegen Offenhaltens des Verkaufsgeschäftes an einem gesetzlichen Feiertag (Fronleichnam) einschreitenden Polizeibeamten Harald C durch Anbieten billige... mehr lesen...
Gründe: A/ Das Schöffengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil schuldig: 1. den am 24.Oktober 1940 geborenen Beamten der GEMEINDE WIEN und Vorstandsdirektor der 'AKH K-AG.' (im folgenden kurz: K) Dipl.Ing. Adolf A a) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB (Punkt A/ des Schuldspruchs), b) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB , zum Teil als Beteiligter nach § 12 StGB (Punkte D/I und E/8 des Schuldspruchs), und... mehr lesen...
Norm: StGB §153StGB §305
Rechtssatz: (Nur) in jenen Fällen in denen feststeht, daß die dem Machthaber zugewendeten (und von ihm einbehaltenen) Vermögensteile keinerlei nachteiligen Einfluß für den Machtgeber gehabt haben, das Geschäft als solches somit pflichtgemäß abgeschlossen worden ist, stellt die Annahme und das Behalten von solchen Zuwendungen ("Provisionen") den Tatbestand der Untreue nicht her, mag auch der Machthaber im Innenverhältnis... mehr lesen...
Norm: StGB §143StGB §305StGB §307 Z2
Rechtssatz: Die Geschenkannahme leitender Angestellter eines Unternehmens ist gegenüber der Untreue und die Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten gegenüber dem Beitrag zur Untreue materiell subsidiär. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 12 Os 121/82 Veröff: SSt 54/42 = EvBl 1984/18 S 49 = JBl 1983,545 (Anmerkung L... mehr lesen...
Norm: RHStrÜbk Art5 Z1StGB §65 Abs1StGB §305
Rechtssatz: Die Geschenkannahme leitender Angestellter eines Unternehmens ist weder nach liechtensteinischem noch nach schweizerischen Recht strafbar. Auf eine ausschließlich durch Rechtshilfehandlungen dieser Länder gewonnene Beweisgrundlage darf eine Verurteilung wegen § 305 StGB nicht gestützt werden (Vorbehalt bzw Erklärung Liechtensteins und der Schweiz zu Art 5 Z 1 RHStrÜbk). ... mehr lesen...
Norm: StGB §304StGB §305
Rechtssatz: Vermögensvorteil durch Gewahrsamsbegründung an einem Geschenk, gleichgültig welcher Verwendung es später zugeführt werden soll. Entscheidungstexte 9 Os 124/77 Entscheidungstext OGH 25.10.1977 9 Os 124/77 17 Os 15/17k Entscheidungstext OGH 19.04.2018 17 Os 15/17k Vgl auch; Beisatz: Der Amtsträger... mehr lesen...