Norm: StGB §298 Abs2
Rechtssatz: Ein unmittelbar nach der (wissentlich falschen) Anzeigeerstattung gegenüber den am angeblichen Tatort erhebenden Gendarmeriebeamten erklärtes Ersuchen, von weiteren Nachforschungen bis zur Erstattung einer Anzeige durch den rechtsfreundlichen Vertreter bei der Staatsanwaltschaft Abstand zu nehmen, entspricht nicht den Straflosigkeitsvoraussetzungen des § 298 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Dezember 1960 - zur Tatzeit sohin jugendliche - kaufmännische Lehrling Erna A des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach dem § 298 Abs. 1 StGB. (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens der versuchten Begünstigung nach den § 15, 299 Abs. 1 StGB. (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen verschuldete Anton B am 27. August 1977 mit seinem Personenkraftw... mehr lesen...