Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B123/00 eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der beschwerdeführende Wasserverband Pramtal beantragte gemäß §8 O.ö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 1995 (im Folgenden O.ö. NSchG 1995) die naturschutzbehördliche Feststellung, dass bezüglich der von ihm geplanten Ufersicherungsmaßnahmen solche öffentliche Interessen an der Erhaltung des Landschaftsbildes oder des Naturhaushaltes... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5500 Baumschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzOö Natur- und LandschaftsschutzG 1995 §15 Abs2StGB §289
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung des Oö Natur- und
Landschaftsschutzgesetzes betreffend das Berufungsrecht eines
Sachverständigen gegen einen seinem Gutachten widersprechenden
Bescheid; Unvereinbarkeit der Stellung eines objektiven
Sachverständigen mit jener einer Amtspartei ... mehr lesen...