Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Erkenntnis vom 18.1.1989, D 19/85-46, hat der Disziplinarrat der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer den Disziplinarbeschuldigten der Disziplinarvergehen der Verletzung der Pflichten seines Berufes und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes in drei Fällen schuldig erkannt; er habe "a) im Verfahren C130/84 des BG M in der am 2.11.1984 beim Erstgericht eingelangten Berufung die unrichtige Behauptung aufgestellt, daß der ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16 Abs5StGB §28 Abs1StGB §31StGB §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt
Rechtssatz: Keine überlange Verfahrensdauer. Keine willkürliche Verhängung einer Diszip... mehr lesen...