Norm: StGB §242 Abs1StGB §250StGB §251
Rechtssatz: Tatbildlich ist (von einer Gebietsabtrennung abgesehen) eine gewaltsame - zumindest faktische - Änderung grundlegender Bestimmungen der Verfassung des Bundes oder eines Bundeslandes. Die bloße (wenn auch gewaltsame) Hinderung der Bundesregierung oder von Landesregierungen oder einzelner ihrer Mitglieder, ihre Befugnisse auszuüben, ist - wenn sie ohne Intention einer Verfassungsänderung erfolgt ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Mag. Dr. Hans S***** (richtig:) mehrerer Verbrechen der versuchten Nötigung von Mitgliedern eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes oder des Obersten Gerichtshofes oder des Präsidenten oder des Vizepräsidenten des Rechnungshofes nach §§ 15, 251 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Gesc... mehr lesen...
Norm: StGB §249StGB §250StGB §251StPO §238StPO §258StPO §281 Abs1 Z4StPO §281 Abs1 Z5StPO §345 Abs1 Z6StPO §345 Abs1 Z11a
Rechtssatz: Verfahrensergebnisse zum Kreis der Befugnisse des Bundespräsidenten, eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, der Höchstgerichte und des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten des Rechnungshofes betreffen Rechtsfragen, nichts Tatsächliches. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3StGB §251
Rechtssatz: Der Versuch, durch schriftliche Drohungen mit Körperverletzung gegenüber dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes zur Veranlassung der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens betreffend Wiedereinstellung in den Bundesdienst als Assistenzprofessor sowie Definitivstellung zu nötigen, ist nicht absolut untauglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...