RS OGH 2007/3/29 15Os106/06m

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Veröffentlicht am 29.03.2007
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Norm

StGB §15 Abs3
StGB §251

Rechtssatz

Der Versuch, durch schriftliche Drohungen mit Körperverletzung gegenüber dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes zur Veranlassung der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens betreffend Wiedereinstellung in den Bundesdienst als Assistenzprofessor sowie Definitivstellung zu nötigen, ist nicht absolut untauglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121898

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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