Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. März 1942 geborene beschäftigungslose Adolf C*** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (A/) sowie der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB (B/) der Zuhälterei nach § 216 Abs 1 und Abs 2 StGB (C/), nach § 36 Abs 1 Z 1, 3 und 4 WaffG (D/) und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (E/) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches hat er in St. Pölten vorsätzlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - neben zwei weiteren Mitangeklagten - schuldig erkannt: 1./ der am 18.Juni 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslose Adolf P*** des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (I/1/), des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1, 15 StGB (I/2/ und VIII/), des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB (II/), des Vergehens der Zuhälterei nac... mehr lesen...
Gründe: Josef K*** wurde nachstehender Straftaten für schuldig erkannt: 1, 2: Vergehen der Zuhälterei nach § 216 StGB. a.F. sowie § 216 Abs 2 und 4 StGB. n.F., 3: Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 Z. 1 und 3 sowie 15 StGB. und schließlich 4: Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wurde mit Ausnahme des materielle Nichtigke... mehr lesen...
Norm: StGB §106StGB nF §216 Abs2StGB nF §216 Abs4
Rechtssatz: Echte Idealkonkurrenz von schwerer Nötigung und schwerer Zuhälterei nach § 216 Abs 2 oder Abs 4 StGB nF. Entscheidungstexte 13 Os 27/87 Entscheidungstext OGH 09.04.1987 13 Os 27/87 11 Os 32/87 Entscheidungstext OGH 21.07.1987 11 Os 32/87 Beisatz: Ebenso einfache Nötig... mehr lesen...