Entscheidungen zu § 207b Abs. 2 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2007/8/8 15Os54/06i

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch und Privatbeteiligtenzusprüche enthält, wurde der Angeklagte Martin B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A./), des Vergehens des versuchten Geldwuchers nach §§ 15, 154 Abs 1 StGB (B./), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (C./) und des Vergehens des Sachwuchers ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.08.2007

TE OGH 2005/7/26 11Os36/05m

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael R***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I A und B des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF (II) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Das Schöffengericht verhängte hiefür über ihn eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und ordnete seine Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter gemäß ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.07.2005

RS OGH 2005/7/26 11Os36/05m

Norm: StGB §108 Abs1StGB §207b Abs2
Rechtssatz: Als Zwangslage im Sinne des § 207b Abs 2 StGB ist ein solches Zusammentreffen widriger Umstände zu verstehen, durch die eine unter sechzehn Jahre alte Person sich nach ihren persönlichen Verhältnissen genötigt sieht, geschlechtliche Handlungen vorzunehmen oder an sich vornehmen zu lassen, zu denen sie sich ohne diese Umstände nie verstanden hätte. Diese Zwangslage muss zwar die unter sechzehnjähri... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.07.2005

RS OGH 1978/3/2 12Os200/77, 11Os36/05m, 15Os54/06i, 15Os106/18d

Norm: ABGB §879 DIStGB §154StGB §207b Abs2
Rechtssatz: Zwangslage ist eine wirtschaftliche Bedrängnis - wozu auch eine augenblickliche Geldverlegenheit ohne Gefährdung des Lebensunterhaltes genügt -, welcher der Kreditnehmer nicht anders beizukommen vermag als durch Eingehen des Wuchergeschäftes, zu dem er sich außer dieser Situation nicht verstanden hätte. Entscheidungstexte 12 Os 200/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1978

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