Norm: StGB §28StGB §207a Abs3 Satz1
Rechtssatz: Strafbarer Besitz von Gegenständen ist idR als Dauerdelikt konzipiert. Entscheidungstexte 11 Os 60/19m Entscheidungstext OGH 25.06.2019 11 Os 60/19m Beisatz: Hier § 207a Abs 3 erster Satz StGB. (T1) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132691 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §61StGB §67StGB §207a Abs3
Rechtssatz: Mehrere Begehungsformen eines alternativen Mischdelikts können - weil sie eine strafbare Handlung bilden - nicht in (Konkurrenz oder) Scheinkonkurrenz zueinander stehen. Verschafft sich der Täter eine verpönte Darstellung (als Tatobjekt des § 207a Abs 3 erster Satz StGB) und besitzt er sie anschließend, wird diese - eine strafbare Handlung begründende - eine Tat demnach bis zu dem Zeit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17. April 1981 geborene Stefan B***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 (erster Fall) StGB (A) und der Vergehen pornographischer Darstellungen mit Unmündigen nach § 207a Abs 1 Z 2 StGB (B) und § 207a Abs 3 StGB (C) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17. April 1981 geborene Stefan B***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, (erster Fall) StG... mehr lesen...
Norm: StGB §207a Abs1 Z2StGB §207a Abs3
Rechtssatz: Das Vergehen pornographischer Darstellungen mit Unmündigen nach § 207a Abs 1 Z 2 StGB begeht, wer gespeicherte Abbildungen über Internet an unbekannte Computerbenutzer weitergibt; jenes nach § 207a Abs 3 StGB begeht, wer derartige Dateien über Internet bezieht und auf der Festplatte seines Computers bzw auf CD-rom oder Disketten abspeichert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...