Begründung: 1. Die Beschwerde entspricht in allen entscheidungswesentlichen Belangen der dem hg. Beschluss vom 11. Juni 2007, B2014/06, zugrunde liegenden Beschwerde desselben Beschwerdeführers. Der Verfassungsgerichtshof kann sich daher darauf beschränken, auf die
Begründung: seines zu B2014/06 am 11. Juni 2007 gefassten Beschlusses hinzuweisen; aus diesem ergibt sich auch für den vorliegenden Fall, dass der Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über die angefo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Amts- und Schularzt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt S. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2006 erging an den Beschwerdeführer eine Erledigung der Disziplinarkommission beim Magistrat der Stadt S, Senat I: "Die Disziplinarkommission beim Magistrat der Stadt S..., Senat I, hat in ihrer Sitzung vom 18.10.2006 nach Einlangen der Disziplinaranzeige des Herrn MD OSR Dr. K... S... vom 16.10.2006 und nac... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art144 Abs1 / VerfahrensanordnungAVG §63 Abs2BDG 1979 §83Dienstpragmatik §117Oö Statutargemeinden-BeamtenG 2002 §118StGB §207, §212
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Erledigung derDisziplinarkommission beim Magistrat der Stadt Steyr betreffend dieEinleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beschwerdeführerwegen Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Unmündige... mehr lesen...