Norm: JGG §5 Z6aStGB §20 Abs3StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei zur Tatzeit Jugendlichen und jungen Erwachsenen (§ 19 Abs 2 JGG) ist laut der durch das JGG?ÄndG 2015 in § 5 Z 6a JGG eingeführten „Härteklausel“ anhand einer umfassenden tat- und täterbezogenen Betrachtung zu prüfen, ob der Wertersatzverfall nach § 20 Abs 3 StGB aus Gründen der Billigkeit zu mindern ist. Da es sich dabei um eine vermögensrechtliche Anordnung betreffende Ermessensau... mehr lesen...
Norm: StGB §20 Abs3
Rechtssatz: Der Verfallsbetrag nach § 20 Abs 3 StGB ist nach dem Bruttoprinzip zu berechnen. Entscheidungstexte 13 Os 6/20m Entscheidungstext OGH 07.04.2020 13 Os 6/20m 12 Os 93/20y Entscheidungstext OGH 15.10.2020 12 Os 93/20y Vgl 14 Os 63/21b Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich H*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB und des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt; Ahmet Y*** wurde wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB (als Beteiligter im Sinne des § 12 zweiter Fall StGB) verurteilt. Beide wurden zu gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurtei... mehr lesen...
Norm: StGB §20 Abs2StGB §20 Abs3
Rechtssatz: Zahlungsansprüche dritter Personen berühren den Wertersatz nach § 20 Abs 2 und Abs 3 StGB nicht. Entscheidungstexte 13 Os 65/90 Entscheidungstext OGH 28.08.1990 13 Os 65/90 Veröff: EvBl 1990/175 S 815 1 Ob 69/15a Entscheidungstext OGH 18.06.2015 1 Ob 69/15a Vgl auch; Beisatz: Hier: Zu ... mehr lesen...