I.1. In der Beschwerde vom 23. Februar 2000 wird Nachfolgendes vorgebracht: Am Freitag, den 18.2.2000 kam ich um etwa 20 Uhr zum GPK K, wobei ich mit Herrn Gruppeninspektor S einen Vernehmungstermin vereinbart hatte. Bei dieser Vernehmung ging es um eine gegen mich erstattete Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 198 StGB, nachdem ich in der Vergangenheit - infolge meiner Arbeitslosigkeit - meinen monatlichen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem mj. S R, nicht voll... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar sind Sicherheitsbehörden nach § 65 Abs 1 SPG idF von 1999 zur erkennungsdienstlichen Behandlung bereits beim Verdacht "jeder" mit Strafe bedrohten Handlung ermächtigt, also auch beim Verdacht von Verwaltungsstraftatbeständen. Allerdings wurde als Voraussetzung der erkennungsdienstlichen Behandlung festgelegt, dass sie zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe des Verdächtigen "erforderlich" erscheinen muss, weshalb sie im Prinzip bei gerichtlich strafbaren Handlungen in Betrach... mehr lesen...