Norm: StGB §195 Abs3StPO §92
Rechtssatz: Auch wenn es sich beim Verborgenhalten eines Kindes nach § 195 Abs 1 StGB um ein Dauerdelikt handelt, muss vor Einbringung eines weiteren "neuen" Strafantrags eine sich auf diese "neue" Tat beziehende Ermächtigung erteilt werden. Entscheidungstexte 7 Bs 182/17i Entscheidungstext OLG Linz 14.12.2017 7 Bs 182/17i ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marco P***** des Verbrechens (richtig der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Kindesentziehung nach § 195 Abs 1, 2 und 3 (richtig Abs 1 und 2) StGB (II.) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marco P***** des Verbrechens (richtig der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (römi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. Oktober 1955 geborene Richard A des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB. (Punkt A des Urteilssatzes) und des Vergehens der Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten nach § 195 Abs. 1, 2 und 3 StGB. (Punkt B des Urteilssatzes) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Den Urteilsannahmen zufolge hatte er in der aus dem
Spruch: ersichtlichen Zeit in Niederös... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs1 GStGB §195 Abs3StGB §195 Abs4
Rechtssatz: Jeder Erziehungsberechtigte ist für sich allein zur Stellung des Antrags auf Strafverfolgung gemäß dem § 195 Abs 4 StGB legitimiert. Entscheidungstexte 9 Os 7/80 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 9 Os 7/80 Veröff: JBl 1980,384 = SSt 51/11 13 Os 140/05w Entsche... mehr lesen...