RS OGH 2017/12/14 7Bs182/17i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2017
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Norm

StGB §195 Abs3
StPO §92

Rechtssatz

Auch wenn es sich beim Verborgenhalten eines Kindes nach § 195 Abs 1 StGB um ein Dauerdelikt handelt, muss vor Einbringung eines weiteren "neuen" Strafantrags eine sich auf diese "neue" Tat beziehende Ermächtigung erteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2017:RL0000191

Im RIS seit

06.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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