Begründung: Bereits mit Beschluss des Erstgerichtes vom 16. April 1999 wurde über die 1997 geborene Minderjährige die Obsorge im Bereich Pflege und Erziehung dem Amt für Jugend und Familie übertragen, hingegen der Antrag des mütterlichen Großvaters und dessen Ehegattin auf Übernahme der Minderjährigen in ihre volle Obsorge abgewiesen. Auch dessen erneuter Antrag sowie ein späterer Antrag des Ehegatten der Kindesmutter blieben ohne Erfolg. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 21. 3.... mehr lesen...
Norm: StGB §19 Abs3StGB §19 Abs5
Rechtssatz: §19 Staatsbürgerschaftsgesetz setzt immer voraus, dass ein Antrag einer berechtigten Person- entweder des 14-jährigen Minderjährigen oder des gesetzlichen Vertreters - vorhanden ist und nur die Zustimmung- einmal des gesetzlichen Vertreters das andere Mal des nicht eigenberechtigten Fremden - ersetzt werden muss. §19 Staatsbürgerschaftsgesetz regelt also nicht die Frage, wer gesetzlicher Vertreter d... mehr lesen...