Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die (beiden) Fliegerfähnriche der polnischen Luftstreitkräfte Jerzy-Jan A, geboren am 1.November 1953, und Andrzey (richtig: Andrzej - siehe S. 85 i.V.m. S. 156) B, geboren am 17.September 1951, des Verbrechens der Luftpiraterie nach § 185 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 1.April 1982 in Polen, der CSSR und Österreich in verabredetem Zusammenwirken als Mittäter unter Ausnützung der besonderen Verhältnisses des Luftverkehrs durch ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden neben dem während dieses Rechtsmittelverfahrens verstorbenen Jan Dirk C auch die weiteren niederländischen Staatsangehörigen Albert A (im Urteil: D) und Antonius B des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG und des Finanzvergehens des Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und lit. b FinStrG, A als Beteiligter teils nach § 12 StGB und teils nach § 11 FinStrG, schuldg erkannt, begangen dadurch, daß als Mitglied einer Bande 1. Antonius ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B9StGB §10StGB §185StGB §186
Rechtssatz: 1. Rechtfertigender ("übergesetzlicher") Notstand setzt die Rettung eines eindeutig höherwertigen Gutes auf Kosten eines geringeren voraus (vgl Nowakowski, 61) (Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt des objektiven Werts kollidierender Rechtsgüter) (hier: Flugzeugentführung aus politischen Gründen - kein völkerrechtlich geschützter Anspruch auf Auswanderungsfreiheit; keine Rechtfertigung. 2... mehr lesen...