Entscheidungsgründe: Der Kläger war am 19.3.1999 in der Unfallambulanz des Landeskrankenhauses B***** angestellt, wobei sein Aufgabenbereich insbesonders das Anlegen von Gipsverbänden bei Patienten betraf. An diesem Tag wurde der Beklagte mit einem Speichenschaftbruch (am Unterarm links) in die Unfallambulanz eingeliefert. Der Beklagte hatte auch am linken Daumen eine leicht blutende mitteltiefe Exkoriation. Der behandelnde Arzt Dr. H***** gab dem Beklagten am Unterarm links eine sc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295StGB §178StGB §179AIDS-Gesetz §2
Rechtssatz: Der Patient muss über seine AIDS-Erkrankung den Arzt bzw das Pflegepersonal dann nicht aufklären, wenn er davon ausgehen kann, dass sich diese Personen fachgerecht vor einer Infektion schützen. Den Patienten trifft keine Garantenstellung gegenüber dem Krankenhauspersonal. Eine mögliche Infektion ist dann objektiv nicht voraussehbar, wenn der Patient mit einem fachgerechten Schutz vor ... mehr lesen...