Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michaela R***** des Vergehens der schweren Sachbeschädigung gemäß §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie am 8. Oktober 2008 in T***** eine fremde Sache, nämlich das Einfamilienhaus der Margit R*****, ohne Einwilligung der Eigentümerin vorsätzlich dadurch beschädigt bzw zerstört, dass sie mit einem Feuerzeug die Wäsche im Kleiderkasten im 1. Stock des Gebäudes anzündete und so einen 3.000 Euro übersteigenden Schaden vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 23jährige Peter W*** - jeweils als Bestimmungstäter - (zu 1) des Verbrechens der Brandstiftung nach §§ 12, zweiter Fall, 169 Abs. 1 StGB und (zu 2) des Vergehens des Versicherungsmißbrauchs nach §§ 12, zweiter Fall, 151 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 19. und 21. September 1986 den abgesondert Verfolgten Helmut H*** dadurch, daß er ihn aufforderte, in den Räumen des C**... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1311 IIaStGB §170
Rechtssatz: Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen fahrlässiger Brandstiftung und Verletzung eines bei der Brandbekämpfung tätigen Feuerwehrmannes (freiwillige Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr). Entscheidungstexte 7 Ob 566/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 7 Ob 566/78 Veröff: JBl 1979,597 ... mehr lesen...
Norm: StGB §170
Rechtssatz: Auch eine vorsätzliche Tathandlung (hier: Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 StGB), deren fahrlässig zu verantwortende Folge eine Feuersbrunst ist, begründet § 170 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 86/77 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 11 Os 86/77 Veröff: SSt 49/23 = JBl 1978,386 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §170
Rechtssatz: Idealkonkurrenz von Sachbeschädigung und fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst, wenn die Feuersbrunst eine fahrlässige herbeigeführte Folge (§ 7 Abs 2 StGB) der Sachbeschädigung (durch Feuer) war. Entscheidungstexte 11 Os 86/77 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 11 Os 86/77 Veröff: SSt 49/23 = JBl 1978,386 ... mehr lesen...
Norm: StGB §170
Rechtssatz: Dieses Delikt liegt auch dann vor, wenn die Tathandlung vorsätzlich gesetzt, die Gefährdung (in Richtung einer Feuersbrunst) aber nur fahrlässig herbeigeführt wurde. Entscheidungstexte 11 Os 178/76 Entscheidungstext OGH 03.05.1977 11 Os 178/76 14 Os 83/87 Entscheidungstext OGH 24.06.1987 14 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §170
Rechtssatz: Wurde fahrlässig an fremden Eigentum eine Feuersbrunst verursacht (§ 169 Abs 1 StGB), bedarf es zur Verwirklichung des Tatbestands nach § 170 StGB nicht (zusätzlich) des Eintritts einer Gefahr für Leib oder Leben oder für das Eigentum eines Dritten in größerem Ausmaß (§ 169 Abs 2 StGB). Entscheidungstexte 11 Os 107/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 11 ... mehr lesen...