Entscheidungen zu § 158 Abs. 1 StGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/11/7 2005/04/0080

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 1. März 2005 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 und § 13 Abs. 1 Z. 1 lit. a und Z. 2 GewO 1994 die Gewerbeberechtigungen "Organisation von Veranstaltungen" und "Werbeagentur" entzogen. Begründend führte die belangte Behörde nach Darstellung des Verwaltungsgeschehens im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt (vom 15. März 2004) rechtskräftig wegen de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.11.2005

RS Vwgh 2005/11/7 2005/04/0080

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §158 Abs1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §43 Abs1;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurden die Gewerbeberechtigungen "Organisation von Veranstaltungen" und "Werbeagentur" entzogen. Er sei rechtskräftig wegen der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und der Begünstigung eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.2005

RS Vwgh 2005/11/7 2005/04/0080

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §158 Abs1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §43 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für das gewerbebehördliche Entziehungsverfahren sind gerichtliche Aussprüche über die bedingte Strafnachsicht nicht von Relevanz, vielmehr hat die Gewerbebehörde eigenständig unter Berücksichtigung der mit d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.2005

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