Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 23. März 2007 wurden über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des §3 Abs1 iVm §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz (im Folgenden: AuslBG) 17 Geldstrafen im Ausmaß von insgesamt € 48.500,-- (bzw. Ersatzfreiheitsstrafen im Ausmaß von insgesamt 1512 Stunden) verhängt und wurde der Beschwerdeführer zur Zahlung eines Beitrags zu den Kosten des Strafv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 23. März 2007 wurden über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des §3 Abs1 iVm §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz (im Folgenden: AuslBG) 17 Geldstrafen im Ausmaß von insgesamt € 48.500,-- (bzw. Ersatzfreiheitsstrafen im Ausmaß von insgesamt 1512 Stunden) verhängt und wurde der Beschwerdeführer zur Zahlung eines Beitrags zu den Kosten des Strafv... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: EMRK 7. ZP Art4AuslBG §28 Abs1 Z1 litaStGB §153e Abs1 Z1VStG §30 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchNichtaufhebung einer Verwaltungsstrafe wegen Verstößen gegen dasAusländerbeschäftigungsgesetz nach Freispruch im gerichtlichenStrafverfahren wegen organisierter Schwarzarbeit; keine unzulässigeDoppelverfolgung wegen derselben ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: EMRK 7. ZP Art4AuslBG §28 Abs1 Z1 litaStGB §153e Abs1 Z1VStG §30 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchNichtaufhebung einer Verwaltungsstrafe wegen Verstößen gegen dasAusländerbeschäftigungsgesetz nach Freispruch im gerichtlichenStrafverfahren wegen organisierter Schwarzarbeit; keine unzulässigeDoppelverfolgung wegen derselben ... mehr lesen...