Entscheidungsgründe: I.1. In den in den wesentlichen Teilen wörtlich übereinstimmenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden - die unter B8/77 protokollierte Beschwerde wurde von R. S. und die unter B9/77 protokollierte Beschwerde von T. K. erhoben - wird vorgebracht, daß sich die Beschwerdeführer am 23. November 1976 mit Frau Ch. R. in einem Heurigenlokal aufgehalten hätten. Als die Beschwerdeführer etwa um 23 Uhr bezahlen wollten, habe der Kellner erklärt, daß sie 15 Viertel W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungStGG Art8PersFrSchG §4StGB §146StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Verhaftung im Dienste der Strafrechtspflege; kein hinreichender Tatverdacht Entscheidungstexte ... mehr lesen...