Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 12. Dezember 1978, GZ. 6 c E Vr 8793/78-11, wurde der am 20. Juni 1947 geborene Autospengler Josef A des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach dem § 135 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er am 12. Juni 1978 in Purkersdorf dadurch, daß er den Zündschlüssel aus dem Zündschloß eines Gendarmeriestreifenwagens herauszog und in einen (an die Straßen angrenz... mehr lesen...
Norm: StGB §126 Abs1 Z5StGB §135 Abs2
Rechtssatz: Wenn einer Sache im Gesamten (hier: Gendarmeriestreifenwagen) die Bedeutung zukommt, der öffentlichen Sicherheit zu dienen, dann haftet dieses Wesensmerkmal auch jedem einzelnen ihrer für die Zweckbestimmung des ganzen bedeutsamen (wenn auch selbständigen) Bestandteiles an (hier: Zündschlüssel). Entscheidungstexte 11 Os 168/79 Entsche... mehr lesen...