Norm
StGB §126 Abs1 Z5Rechtssatz
Wenn einer Sache im Gesamten (hier: Gendarmeriestreifenwagen) die Bedeutung zukommt, der öffentlichen Sicherheit zu dienen, dann haftet dieses Wesensmerkmal auch jedem einzelnen ihrer für die Zweckbestimmung des ganzen bedeutsamen (wenn auch selbständigen) Bestandteiles an (hier: Zündschlüssel).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093493Dokumentnummer
JJR_19791218_OGH0002_0110OS00168_7900000_002