RS OGH 1979/12/18 11Os168/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1979
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Norm

StGB §126 Abs1 Z5
StGB §135 Abs2

Rechtssatz

Wenn einer Sache im Gesamten (hier: Gendarmeriestreifenwagen) die Bedeutung zukommt, der öffentlichen Sicherheit zu dienen, dann haftet dieses Wesensmerkmal auch jedem einzelnen ihrer für die Zweckbestimmung des ganzen bedeutsamen (wenn auch selbständigen) Bestandteiles an (hier: Zündschlüssel).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093493

Dokumentnummer

JJR_19791218_OGH0002_0110OS00168_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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