Index: L46103 Tierhaltung Niederösterreich24/01 Strafgesetzbuch
Norm: StGB §133 Abs1;TierschutzG NÖ 1974 §4 Abs1;
Rechtssatz: "Anvertraut" im Sinne des § 133 Abs 1 StGB ist eine Sache dann, wenn sie vom Berechtigten mittels Rechtsgeschäft oder vertragsähnlichen Rechtsverhältnisses - ohne Rücksicht auf dessen zivilrechtlicher Natur und Gültigkeit - in die Gewahrsame des Täters übertragen wurde, aber trotz Wechsels ... mehr lesen...