Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: In Folge einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung erließ die belangte Behörde mit verfahrensgegenständlichem Bescheid über den Beschwerdeführer, einen deutschen Staatsangehörigen, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren (Spruchpunkt I.), erteilte ihm kein Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.) und erkannte sie einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot zugleich die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde am 23.12.2019 von der Schweiz an Österreich ausgeliefert und in die JA XXXX eingeliefert. 2. Gegen den Beschwerdeführer besteht ein von den Schweizer Behörden erlassenes und bis 23.12.2022 gültiges Einreise-/Aufenthaltsverbot für den Schengener Raum. 3. Mit Schreiben Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - Parteiengehör vom 15.01.2020 wurde dem Beschwerdeführer von der belangten Behörde m... mehr lesen...